Spannendes Urteil: Anschnallpflicht auch im Flugzeug!
Passagiere, die die Anschnallzeichen beim Flugzeugstart missachten, riskieren von Bord geschmissen zu werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verhängte ein entsprechendes Urteil. Ein Passagier hatte gegen seinen Rauswurf geklagt.
by Al Capone (06. April 2011)
Ein Flugkapitän darf Passagiere von Bord eines Flugzeugs weisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse .
Damit wies das Gericht mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Reisegruppe von 146 Personen ab. Diese hatte sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän brach daraufhin den Startvorgang ab und verwies die Gruppe von Bord. Die Betroffenen verlangten nun Schadenersatz von der Fluggesellschaft, weil sie sich Ersatztickets beschaffen mussten.
Das OLG sah für eine Schadenersatzpflicht jedoch keine rechtliche Grundlage, denn die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Daher sei der Flugkapitän berechtigt gewesen, trotz bezahlter Flugtickets die Beförderung zu verweigern. (Az.: 13 U 231/09).